Identitätsbereich

Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit dem digitalen Erfassen des Gartenwasserzählerstandes.

I. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Stadt Haselünne
Rathausplatz 1
49740 Haselünne
Telefon: 05961 509 0
E-Mail: info@haseluenne.de

II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Datenschutzbeauftragter der Stadt Haselünne
ITEBO GmbH
Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück
Telefon: 0541/9631-222
E-Mail: dsb@haseluenne.de  

1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind, um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall die digitale Erfassung des Gartenwasserzählerstandes. Die von Ihnen eingegebenen Daten werden mittels eines von unserem Dienstleister FormSolutions bereitgestellten Formulars erfasst und an die zuständige Abteilung verschlüsselt übermittelt.

2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind § 3 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), die Satzung der Stadt Haselünne Abschnitt IV Abwassergebühr § 13 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Bei der Abgabe einer Einwilligung zur Datenweitergabe (in diesem Fall, die digitale Erfassung des Gartenwasserzählerstandes) ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

3. Zweck der Datenverarbeitung

Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, die Daten des Gartenwasserzählers zu erfassen und damit eine Reduzierung Ihrer Entwässerungsgebühr zu erwirken.

4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden im OpenRathaus gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer endgültig beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Um sicherzustellen, dass nachträglich eine Kontrolle der Antragsdaten stattfinden kann, werden die Daten für eine kurze Karenzzeit (180 Tage) gespeichert. Danach findet die Löschung statt. Weitere Aufbewahrungsfristen, insbesondere bzgl. nachgelagerter Tätigkeiten, können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben. Hierfür finden Sie weitere Informationen unter Punkt 6. 

5. Bereitstellung vorgeschrieben oder gesetzlich erforderlich

Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass Sie diese Daten nach der Satzung der Stadt Haselünne Abschnitt IV Abwassergebühr § 13 Abs. 4 mitteilen müssen, sofern Sie eine Ermäßigung erhalten wollen.


6. Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter https://openrathaus.haseluenne.de/datenschutzerklaerung finden.