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Meldung Gartenwasserzähler


Leistungsbeschreibung

Im Folgenden können Bürger der Stadt Haselünne den Stand ihres Gartenwasserzählers melden.

Die erforderliche Unterlagen setzen sich aus dem Standort / der Anschrift der meldenden Person, der Zählernummer sowie dem Zählerstand des Gartenwasserzählers zusammen.

Die Frist zur Meldung des Gartenwasserzählers ist jährlich bis zum 30. November vorgesehen.

Die Bearbeitung bzw. Verarbeitung der gemeldeten Daten erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

Als Rechtsgrundlage dient die Satzung der Stadt Haselünne.

Die Erfassung und Verarbeitung der Daten erfolgt im Fachbereich 1 (Zentrale Steuerung und Finanzen) der Stadt Haselünne.