Grundschulanmeldung
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Grundschulanmeldung
Textblöcke ein-/ausklappenÜber den Button "Grundschulfinder und - anmeldung" können Sie ermitteln zu welchem Schuleinzugsbezirk ihr Wohnsitz gehört und eine Onlineschulanmeldung bei der jeweiligen Schule durchführen.
Allgemeine Hinweise:
- Einschulung eines Kindes in die Grundschule
- Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4.
- Es besteht eine Schulpflicht. Sie beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
- Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder in der für sie zuständigen Grundschule etwa 15 Monate vor Beginn des Schuljahres an, in dem die Kinder schulpflichtig sind.
- Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden (Flexibilisierung des Einschulungstermins). Eine formlose Erklärung ist vor Beginn des betreffenden Schuljahres spätestens bis zum 1. Mai bei der Schule abzugeben.
- Erziehungsberechtigte können beantragen, dass Ihr Kind, das nach dem 1. Oktober geboren ist, an der Grundschule aufgenommen wird (Kann-Kind). Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
- Es findet eine Schuleingangsuntersuchung statt. Diese wird vom Gesundheitsamt organisiert. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Einladung.
- Die Zuständigkeit liegt bei der Grundschule, in deren Schuleinzugsbezirk der Wohnsitz ist.